Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

MASA Transport Solutions - Marko Sargic, Laxenburger Straße 220/B3, Deutschstraße 11/B4, 1230 Wien, Österreich · office@masa-transport.com

1. Bedingungen / Voraussetzungen

Die Erteilung des Auftrages kann schriftlich (formlos per E-Mail oder durch firmenmäßig gezeichnetes Offert) oder mündlich am Telefon erfolgen. Um Ihnen einen reibungslosen Ablauf der Arbeiten garantieren zu können, gehen wir davon aus, dass die Transportwege frei zugänglich, statisch geeignet und ausreichend dimensioniert sind. Vorhandene Aufzüge dürfen von uns unter Berücksichtigung der vom Hersteller vorgegebenen Einschränkungen genutzt und für den An-/Abtransport verwendet werden.

2. Grundbedingungen

Vereinbarungsgemäße Durchführung des Auftrages setzt voraus, dass nicht extreme Witterungsbedingungen oder nicht vorhersehbare Baustellen bzw. behördliche Sperrung der Zu-/Abfahrtswege (Überschwemmung, Schneefall, Glatteis, etc.) eine Leistungserbringung erschweren bzw. unmöglich machen.

3. Normalarbeitszeit

Montag bis Samstag von 08:00 bis 18:00. Überstundenzuschläge werden gesondert abgerechnet, bei Stundenvereinbarungen gilt der vom Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten gegengezeichnete Arbeitsschein als Grundlage. Minimale Verrechnung: 2 Stunden (ausgenommen schriftliche Sondervereinbarungen). Wegzeit: Für An- und Abfahrt innerhalb Wien wird einmalig eine Stunde verrechnet. Sonstige Wegzeiten gemäß Vereinbarung.

4. Haftung gemäß Beförderungsbedingungen für den Gütertransport

Der Auftragnehmer haftet für Verlust oder Beschädigung des Gutes, sofern der Verlust oder die Beschädigung aus seinem Verschulden während der dem Auftragnehmer obliegenden Behandlung oder Beförderung des Gutes eintritt. Der Auftragnehmer hat den Schaden unter Ausschluss der Haftung für etwaige Wertminderung in Natur zu beseitigen; es steht ihm jedoch in jedem Fall frei, die Entschädigung zu leisten. Für einen etwaigen Schadensersatz wird immer vom Zeitwert und nicht vom Anschaffungswert ausgegangen.

Die Haftung ist ausgeschlossen:

a) für den Inhalt von Behältern aller Art, deren Ein- und Auspacken im Vertrag nicht übernommen wurde;

b) für den Inhalt von auf Veranlassung des Auftraggebers beladen stehen bleibenden Transportautos, sofern nichts anderes vereinbart ist;

c) für Schäden, die infolge der natürlichen oder mangelhaften Beschaffenheit des Gutes entstehen (z. B. Bruch oder Beschädigung von Marmorplatten, Glas, Porzellan, Spiegeln, Glühkörpern, Stuckrahmen, Beleuchtungskörpern, Lampenschirmen, Öfen und mechanischen Werken);

d) für Schäden wie zu große Belastung der Möbel, Lösen von Verleimungen, Lack-, Kratz- und Schrammschäden, Rissig- oder Blindwerden der Politur, Oxidation, innerer Verderb, Lecken oder Auslaufen sowie Witterungseinflüsse;

e) für Schäden oder Verlust an Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Münzen, Wertpapieren jeder Art, Dokumenten und Urkunden;

f) für Funktionsschäden an Elektrogeräten (z. B. Waschmaschinen, Rundfunk-, Fernseh-, EDV-, Hifi- oder ähnliche Geräte);

g) für Schäden an Pflanzen oder Tieren;

h) für Schäden durch explosive, feuergefährliche, strahlende, selbstentzündliche, giftige oder ätzende Stoffe, durch Öle, Fette sowie Tiere;

i) für Beschädigungen der Umzugsgüter bzw. an Wänden, Fenstern, Böden und Stiegengeländern während des Be- oder Entladens, sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber oder Empfänger vorher darauf hingewiesen und der Auftraggeber auf der Durchführung der Leistung bestanden hat;

j) für Beschädigungen, die in Folge einer Facharbeitertätigkeit (Tischler, Elektriker oder Installateur) entstehen, sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber oder Empfänger vorher darauf hingewiesen und der Auftraggeber auf der Durchführung der Leistung bestanden hat;

k) Die Haftung erlischt, wenn äußerlich erkennbare Mängel nicht sofort bei Ablieferung, äußerlich nicht erkennbare Mängel spätestens am sechsten Tag nach Ablieferung dem Auftragnehmer schriftlich zur Kenntnis gebracht werden.

5. Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten nach Entladung und bei Auslandstransporten vor Beladung zu bezahlen.

6. Zahlungsverzug

Bei Überschreitung der Fälligkeit berechnen wir Ihnen die ortsüblichen Mahnspesen, Zinsen pro angefangenem Kalendermonat sowie Inkassospesen lt. Auslage.

7. Voraussetzung

Um Ihnen einen reibungslosen Ablauf und die Einhaltung der vereinbarten Kosten sicherstellen zu können, gehen wir von folgenden Voraussetzungen aus: die Transportwege sind frei zugänglich und Liftanlagen sind wie vereinbart zugänglich, nutzbar und statisch geeignet; freier Abstellplatz für den Möbeltransportwagen ist maximal 15 Meter vom Hauseingang entfernt; keine Leistungsbeeinträchtigung durch Schnee oder Eis.

8. Gesonderte Transporte für Valoren

(Gilt für Kaufleute, die nicht dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen)

Eine gesonderte Transportversicherung (Valoren, Edelmetalle jeder Art, Ronden sowie Schmuck) kann via MASA Transport Solutions bei einem Versicherungsunternehmen nach Wahl von MASA Transport Solutions eingedeckt werden (generelle Eindeckung einer Versicherung, sofern der Auftraggeber diese nicht untersagt). Dies erfolgt nur gegen gesonderten Auftrag. MASA Transport Solutions hat keinen Einfluss auf die Abwicklung der Schadensbearbeitung oder auf die Höhe und den Zeitpunkt der Wiedergutmachung. MASA Transport Solutions ist berechtigt, eine Manipulationspauschale zu verrechnen, die in der Versicherungsprämie inkludiert ist und über die Frachtrechnung verrechnet wird. Bei Sendungen und Schadensfällen, bei denen eine Transportversicherung abgeschlossen wurde, verzichtet der Geschädigte auf Regressansprüche an MASA Transport Solutions; weiters ist die Haftung durch MASA Transport Solutions ausgeschlossen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns gesonderte Transporte (Valoren, Edelmetalle jeder Art, Ronden sowie Schmuck) bekannt zu geben. Bei nicht Bekanntgabe haftet MASA Transport Solutions nicht für Beschädigung oder Verlust sowie nicht bei Verlust oder Beschädigung durch Dritte.

Der Auftraggeber ist berechtigt, seine eigene Transportversicherung zu verwenden. Dies muss schriftlich bekannt gegeben werden. Ein Regressverzicht, mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, muss unterzeichnet werden. MASA Transport Solutions haftet nicht für Verlust oder Beschädigung bei Verwendung der eigenen Valorenversicherung.

MASA Transport Solutions haftet nicht, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die MASA Transport Solutions auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen MASA Transport Solutions nicht abwenden konnte.

Verluste sowie Beschädigungen müssen innerhalb von drei Werktagen schriftlich bekanntgegeben werden, andernfalls haftet MASA Transport Solutions nicht für etwaige Schäden oder Verluste.

9. Haftung für Valoren-Transporte

(Gilt für Kaufleute, die nicht dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen)

Die Haftung für das Transportgut erstreckt sich von der Zeit der Übernahme in das Gewahrsam bis zur Ablieferung der Sendung. Bei Beschädigung und Verlust liegt die Höchstgrenze der Haftung bei 8,33 SZR je Kilogramm vom Rohgewicht der Sendung, bei Lieferfristüberschreitung bis zur Höhe der Frachtkosten. Bei Teilverlust oder Teilbeschädigung wird das Gewicht des entwerteten Teils der Sendung zugrunde gelegt. Haftung für Schäden an Sendungen sowie Schäden in Folge von Lieferfristüberschreitungen durch höhere Gewalt oder nicht schuldhaft zu vertretende Umstände sind ausgeschlossen. Alle weiteren Schadensersatzansprüche (auch für Folgeschäden, Verdienstentgang, Gewinneinbußen, Umsatzverluste, Aufwendungen von Ersatzvornahmen sowie Schäden durch Verzögerungen bei der Zollabfertigung) sind ausgeschlossen. MASA Transport Solutions haftet nicht für Beschädigungen an der Sendung, sollten diese auf Mängel an der Verpackung zurückzuführen sein. Subsidiär gelten die jeweiligen Bestimmungen im Bereich der Verkehrsträger (Lufttransport: Warschauer Abkommen, sofern nicht das Montrealer Übereinkommen einschlägig ist; Straßentransport: CMR).

10. Verpackung & Wertangaben bei Valoren-Transport

(Gilt für Kaufleute, die nicht dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen)

Die Verpackung muss neutral sein und darf nicht als Valoren-Transport gekennzeichnet werden. MASA Transport Solutions behält sich das Recht vor, gekennzeichnete Pakete sowie unverpackte Ware nicht anzunehmen und den Auftrag abzulehnen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Wertangaben bekannt zu geben. MASA Transport Solutions haftet nicht, wenn die Wertangabe nicht mit dem Auftrag übereinstimmt.

11. Paket Overnight Service

MASA Transport Solutions behält sich das Recht vor, Wertsendungen bis EUR 10.000,- pro Paket mit einem Overnight Service zu versenden. Aus Sicherheitsgründen werden keine Unternehmensnamen genannt.

12. Direktfahrten

MASA Transport Solutions ist berechtigt, Direkttransporte durchzuführen. Diese dürfen jedoch einen Wert von EUR 100.000,- je Paket, höchstens aber EUR 250.000,- je verkehrsüblichem Transportmittel nicht überschreiten. MASA Transport Solutions haftet nicht für Wertgegenstände, die diesen Wert pro Paket oder pro Fahrt übersteigen. Der Auftraggeber ist sich bewusst, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und entsprechend zu verpacken. MASA Transport Solutions behält sich das Recht vor, Pakete nicht umzupacken, wenn der Wert einer Sendung diese Grenze übersteigt.

13. Prämien

MASA Transport Solutions behält sich das Recht vor, eine Manipulationspauschale zu verrechnen. Die Versicherungsprämie beträgt 0,4 % (4 Promille) vom Warenwert, jedoch mindestens EUR 25,-, jeweils exkl. 20 % gesetzlicher USt.

14. Höchstversicherungssummen

MASA Transport Solutions behält sich das Recht vor, Wertsendungen bis EUR 10.000,- pro Paket mit einem Overnight Service zu versenden.

MASA Transport Solutions ist berechtigt, Direkttransporte durchzuführen. Diese dürfen jedoch einen Wert von EUR 100.000,- je Paket, höchstens aber EUR 250.000,- je verkehrsüblichem Transportmittel nicht überschreiten.

15. Rechtliches

Die Preise gemäß Kostenzusammenstellung sind auf Grund der Angaben des Absenders und/oder nach Feststellung des Spediteurs ermittelt. Zuschläge für Neben-, Mehr- und Sonderleistungen, Fahrgelder und amtliche Gebühren, die im Leistungsumfang nicht aufgeführt sind, sind zusätzlich entsprechend den Einzelpreisen bzw. den üblichen Preisen zu vergüten. Auf der Fahrt anfallende Straßengebühren, Steuern oder Fährkosten sind zusätzlich, ggf. anteilig, zu vergüten.

Wir arbeiten ausschließlich auf Grund der Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) und den Beförderungsbedingungen für den Transport, in der jeweils gültigen Fassung.

Falls der Empfänger der Lieferungen ein Dritter ist, ist er vom Auftraggeber darüber zu informieren, wie er sich bei der Entladung und im Schadensfall zu verhalten hat, um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern.

16. Sonstiges

Gesondert berechnet werden (soweit nicht ausdrücklich vereinbart) eventuell notwendige Arbeiten von konsultierten Professionisten (Tischler, Elektriker, etc.) sowie sämtliche nicht durch unser Verschulden entstandenen Lagerungs- oder Mehrkosten, Standgelder, Wartezeiten, Grenzwartezeiten über 2 Stunden und allfällig beauftragte Versicherungen. Bei Pauschalpreisvereinbarungen entfallen oben genannte Sonderleistungen sinngemäß. Stornogebühren lt. Transporttarif.